Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Abschluss des Ferienvertrages

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Ferienveranstalter den Abschluss eines Ferienvertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibungen und die ergänzenden Informationen des Ferienveranstalters für den jeweiligen Ferienaufenthalt.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich per Post oder per E-Mail vorgenommen werden.
1.3. Der Ferienvertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Ferienveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Ferienveranstalter dem Kunden eine schriftliche Bestätigung übermitteln.

2. Bezahlung
2.1 Sommerferien 2017

Bei Buchungen bis 22.05.2017 ist der vollständige Reisepreis innerhalb von 4 Wochen fällig. Bei Buchungen ab 22.05.2017 ist der Reisepreis in voller Höhe sofort fällig. Die Rechnung wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung zugesandt.

3. Rücktritt durch den Kunden
3.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Ferienvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Ferienveranstalter. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
3.2 Tritt der Teilnehmer vom Ferienvertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Ferienveranstalter Ersatz für seine Aufwendungen verlangen.
3.3.1 Sommerferien: Der Ferienveranstalter macht diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung wie folgt geltend: bei Reiserücktritt bis 31.03.2017 erfolgt eine Erstattung des Reisepreises von 75 %, bei Reiserücktritt vom 01.04.2017 bis 31.05.2017 erfolgt eine Erstattung des Reisepreises von 50 %, bei Reiserücktritt ab 01.06.2017 bis Reiseantritt erfolgt eine Erstattung des Reisepreises von 20 %. Bei vorzeitiger Beendigung des Ferienvertrages durch den Teilnehmer gibt es keine Rückerstattung des Reisepreises.

Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittversicherung bei einem Anbieter ihrer Wahl abzuschließen.

4. Rücktritt und Kündigung durch den Ferienveranstalter
Der Ferienveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Ferienvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Ferienvertrag kündigen:
4.1 Ohne Einhaltung einer Frist
wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Kündigt der Ferienveranstalter aus einem der genannten Gründe, behält er den Anspruch auf den vollen Reisepreis.
4.2 Bis 10 Tage vor Reiseantritt
bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen. In jedem Fall ist der Ferienveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Ferienveranstalter bietet dem Kunden eine kostenlose Umbuchung für einen anderen Zeitraum an. Sollte keine Umbuchung des Reisetermins möglich sein, erhält der Kunde den gezahlten Reisepreis zurück.